Mitgliedschaft im Verein

Auszug aus unserer Satzung vom 21.01.2001 zum Thema “Mitgliedschaft”

§ 3

Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Bruderschaft kann jeder Mann werden, der die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt,das 17. Lebensjahr vollendet hat und diese Satzung anerkennt. Die Mitglieder führen die Bezeichnung “Schützenbrüder”.
  2.  Die Mitgliedschaft endet

a) durch dem Vorstand gegenüber schriftlich angezeigten Austritt,

b) bei einem Beitragsrückstand von zwei Jahren,

c) durch Tod,

d) durch Ausschluss, wenn das Mitglied den Zielen und Beschlüssen der Bruderschaft zuwiderhandelt, über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied soll vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Geleistete Jahresbeiträge werden nicht erstattet.

Anspruch auf Vereinsvermögen besteht nicht.

§ 4

Pflichten der Mitgliedschaft

1. Jedes Mitglied hat sein Verhalten an den Zielen der Bruderschaft auszurichten. Es sollte sich, sofern keine echten Hinderungsgründe vorliegen, aktiv am Leben der Bruderschaft und damit an den Veranstaltungen beteiligen.

2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Generalversammlung festgelegt. Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen ermäßigten Beitrag.

§ 5

Rechte aus der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen, Wahlen und an den Festveranstaltungen teilzunehmen.

Bei der Beisetzung eines Mitgliedes wird es nach Möglichkeit durch eine Fahnenabordnung und die Teilnahme der Mitglieder geehrt.

Antrag auf Mitgliedschaft / Beitragseinzug als PDF-Datei